Klare Qualitätsstandards bei Immobilienbewertungen – Stellungnahme des BVS e.V.

Haus-Finanzierung

Klare Qualitätsstandards bei Immobilienbewertungen – Stellungnahme des BVS e.V.

Am 4. August 2025 hat das Bundesministerium der Finanzen den Referentenentwurf zur Änderung steuerlicher Verordnungen vorgelegt. Der Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger (BVS e.V.) hat hierzu Stellung genommen.

Warum diese Änderung wichtig ist

Die geplante Anpassung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung sieht vor, dass Schätzungen der Finanzbehörden nur durch Gutachten von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen widerlegt werden können.

Der BVS begrüßt diese Klarstellung ausdrücklich – ebenso wie die verpflichtende, höchstpersönliche Ortsbesichtigung. Denn nur durch eine direkte Begutachtung vor Ort lassen sich Verkehrswerte objektiv und zuverlässig ermitteln.

Fehlendes Sachverständigengesetz schafft Unsicherheit

In Deutschland gibt es bislang kein einheitliches Sachverständigengesetz. Dadurch variiert die Qualität stark: Während öffentlich bestellte Sachverständige eine bundeseinheitliche und besonders hohe Sachkunde nachweisen müssen, bieten andere Zertifizierungsstellen verschiedene „Level“ an, die nicht immer vergleichbar sind.

Der BVS erkennt daher nur Zertifizierungen an, die inhaltlich einer öffentlichen Bestellung entsprechen. Zertifikate, die sich ausschließlich auf „Standardimmobilien“ beziehen, reichen für eine seriöse Bewertung nicht aus.

Hohe Standards sind entscheidend

Für steuerliche Zwecke muss gewährleistet sein, dass Gutachten nicht nur fachlich korrekt, sondern auch ethisch unbedenklich erstellt werden. Praxiserfahrungen zeigen jedoch, dass Gutachten ohne diese hohen Standards häufig zu Beschwerden führen und sogar zusätzliche Rechtsstreitigkeiten nach sich ziehen können.

Darum fordert der BVS, dass nur Gutachten öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für den Nachweis abweichender Immobilienwerte zugelassen werden – nicht nur in der Einkommensteuer, sondern auch bei Erbschaft-, Schenkung- und Grundsteuer.

Vorteile für alle Beteiligten

Eine klare gesetzliche Regelung bringt Vorteile für:

  • Finanzbehörden, weil der Prüfungsaufwand sinkt

  • Steuerpflichtige, weil sie sich auf die Qualität verlassen können

  • Sachverständige, weil sie ihre Arbeit auf einem einheitlich hohen Niveau leisten

Unzureichende Gutachten führen dagegen zu Verzögerungen, höheren Kosten und zusätzlicher Bürokratie – Probleme, die sich durch konsequente Qualitätsstandards vermeiden lassen.

Fazit

Der BVS setzt sich dafür ein, dass hochwertige Gutachten zum Standard werden. Nur so können Immobilienbewertungen transparent, rechtssicher und im Interesse aller Beteiligten erfolgen.

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Sachverständigenbüro Westerwald
Sachverständiger für Immobilienbewertung

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