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Unser Sachverständigenbüro

Nutzen Sie unser kostenloses Erstgespräch, um sich unverbindlich zum Thema rund um Ihre Immobilie beraten zu lassen. Gemeinsam ermitteln wir die besten Schritte für Ihre individuellen Bedürfnisse.

Bei uns erhalten Sie die Gelegenheit, in einem kostenfreien Erstgespräch professionelle Beratung ohne Verpflichtungen in Anspruch zu nehmen. Wir arbeiten gemeinsam mit Ihnen daran, die optimalen Lösungen für Ihre spezifischen Anliegen im Bereich der Immobilie als Sachverständigenbüro zu identifizieren und zu planen.

Rufen Sie uns an

0152 - 014 484 40

E-Mail

info@khsug.de

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Am Lauterberg 13 B 57614
Berod bei Hachenburg

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Ihre Wünsche sind uns wichtig!

Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören und Ihnen bei Ihren Anliegen behilflich zu sein. Bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, sei es für Fragen zu unseren Dienstleistungen, zur Terminvereinbarung oder für sonstige Anfragen.

Wann brauche ich eine Immobilienbewertung?

Anlässe für eine Immobilienbewertung

Für die Begutachtung von Immobilien ergeben sich diverse Anlässe:

Immobilienverkauf:
Planen Sie den Verkauf Ihrer Immobilie und möchten diese zeitnah veräußern? Eine Bewertung durch einen Sachverständigen der Karl Heinz Schuh U.G. schafft eine solide Verhandlungsgrundlage mittels eines professionellen Kurzgutachtens.

Immobilienkauf:
Wenn Sie eine Immobilie erwerben möchten, liefert ein Sachverständiger während einer Immobilien-Kaufberatung bei der Besichtigung eine präzise Einschätzung zum Wert und versteckten Mängeln der Immobilie.

Unstimmigkeiten bei Angebotspreisen:
Bei Uneinigkeiten zwischen Käufer und Verkäufer über den Preis kann ein unabhängiger Gutachter das Haus bewerten und eine neutrale und sachliche Grundlage für Verhandlungen schaffen.

Erbschaft und Schenkung von Immobilien:
Im Falle einer Erbschaft oder Schenkung können Sie mit einem Verkehrswertgutachten die Höhe der Erbschafts- oder Schenkungssteuerzahlung optimieren.

Scheidung:
Eine Immobilienbewertung während einer Trennung bietet Klarheit über das zu teilende Vermögen, schafft eine klare Verhandlungsgrundlage für den Zugewinnausgleich und ermöglicht eine faire Aufteilung.

Vergabe von Krediten und Beleihung von Immobilien:
Für Kreditinstitute dient ein Beleihungswertgutachten als Grundlage, um den langfristigen Wert der Immobilie im Falle eines Kreditausfalls zu ermitteln.

Bausubstanzwert:
Ein Bausubstanzgutachten weist eine gegebenenfalls erheblich geringere wirtschaftliche Restnutzung der Immobilie nach, was die Abschreibungsbeträge in der Steuererklärung erhöht.

Zwangs- oder Teilungsversteigerung:
Im Falle von Insolvenz oder Uneinigkeit nach einer Trennung erfolgt eine Zwangs- oder Teilungsversteigerung basierend auf einem Verkehrswertgutachten.

Überprüfung der Plausibilität anderer Gutachten:
Zweifeln Sie an den angegebenen Flächendaten einer Immobilie, ist eine Plausibilisierung durch einen anderen, öffentlich bestellten Sachverständigen empfehlenswert.

Übertragung von Betriebsvermögen in Privatvermögen:
Die Höhe der Steuerzahlungen bei der Überführung von Betriebsvermögen in Privatvermögen hängt vom Verkehrswert der Immobilie ab, welcher mit einer fundierten Immobilienbewertung ermittelt wird.

Bilanzierung von Immobilien im Anlagevermögen:
Bei der Bilanzierung von Unternehmen sind Bilanzierungsgutachten für Immobilien im Anlagevermögen entscheidend, um den Buchwert des Anlagevermögens und den Vermögensaufbau zu prüfen.

Ermittlung des Versicherungswertes von 1914:
Der Gebäudeversicherungswert 1914 ist entscheidend für die Wohngebäudeversicherung. Eine genaue Bewertung der Immobilie gewährleistet eine angemessene Versicherungssumme und Prämienhöhe, um Unterversicherung auszuschließen.

Ihr Feedback ist uns wichtig!